Geflügelpest-Alarm in Bayern: Keulung eingeleitet – Behörden informieren die Bevölkerung

Geflügelpest-Alarm in Bayern: Keulung eingeleitet – Behörden informieren die Bevölkerung

In Bayern wurde der erste Herbstfall der Vogelgrippe H5N1 bestätigt. Die Behörden leiteten die Tötung des Geflügels ein und verschärften veterinärrechtliche Maßnahmen.

13. Oktober 2025 · nachricht

Dingolfing-Landau (Niederbayern) – Im Landkreis Dingolfing-Landau wurde in einem Geflügelbestand mit rund 3.000 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) bestätigt. Fünf Gänse waren infiziert. Es handelt sich um den ersten Fall der Vogelgrippe in Bayern in dieser Herbstsaison. Darüber informierte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in einer Pressemitteilung.


⚠️ Bestätigter Fall – Maßnahmen sofort eingeleitet

Laut Angaben der Behörde wurde der Verdacht auf Vogelgrippe offiziell bestätigt. Sofort wurden alle nach europäischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Maßnahmen ergriffen.
Der betroffene Betrieb wurde vom örtlichen Veterinäramt gesperrt, und aus Gründen des Tierschutzes und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche wurde die Tötung (Keulung) aller Vögel in dem Bestand angeordnet.

Die Bestätigung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut, das nationale Referenzlabor für diese Krankheit in Deutschland.


🚧 Schutz- und Überwachungszonen

Nach der offiziellen Bestätigung der Seuche durch das Friedrich-Loeffler-Institut werden um den betroffenen Bestand folgende Zonen eingerichtet:

  • Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern,
  • Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern.

Die genauen Maßnahmen vor Ort, einschließlich der Abgrenzung der Zonen und möglicher Einschränkungen für Landwirte, legt das örtliche Landratsamt durch eine Allgemeinverfügung fest.


🕊️ Fortsetzung der Überwachung wildlebender Vögel

Um eine weitere Ausbreitung des Virus unter Wildvögeln zu verhindern, setzt Bayern das bewährte Monitoring-Programm für wildlebende Vögel fort.

Zusätzlich werden regionale Maßnahmen auf Basis einer zentralen Risikobewertung ergriffen, die laufend an die aktuelle Situation angepasst wird.


🚫 Hinweis für die Öffentlichkeit

Bisher wurde in Deutschland kein Fall einer Übertragung des H5N1-Virus von Tieren auf Menschen durch infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen registriert.

Dennoch warnt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seiner Pressemitteilung die Bevölkerung davor, tote Vögel anzufassen und fordert dazu auf, jeden solchen Fund unverzüglich den örtlichen Behörden zu melden.

Quelle: Merkur.de

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