Bürgergeld in Deutschland: Wussten Sie, dass das Jobcenter auch Ihr Parkplatz bezahlen kann?
Wussten Sie, dass das Jobcenter in Deutschland auch Parkplatzkosten übernehmen kann? Praktische Tipps und Infos zum Bürgergeld für alle.
Viele Slowaken in Deutschland, die Bürgergeld beziehen, müssen jeden Euro genau planen. Der Staat übernimmt im Rahmen der Sicherung des „menschenwürdigen Existenzminimums“ die Kosten für Wohnen, Heizung oder Energie. Es gibt jedoch auch Ausgaben, von denen viele nicht wissen, dass sie Anspruch darauf haben – zum Beispiel die Gebühren für einen Parkplatz oder eine Garage.
Jobcenter zahlt für Garage – auch ohne Auto
Das klingt vielleicht unglaublich, aber das deutsche Jobcenter kann die Kosten für einen Parkplatz, eine Tiefgarage oder ein separates Garagenstellplatz übernehmen. Und das größte Überraschung: Dieser Anspruch besteht auch, wenn Sie gar kein eigenes Auto besitzen.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll das Bürgergeld die realen Wohnkosten decken. Wenn der Parkplatz fester Bestandteil Ihres Mietvertrags ist, bewertet das Amt ihn als Teil der Gesamtkosten für Unterkunft (KdU).
Welche Bedingungen gibt es?
Damit das Jobcenter diese Kosten anerkennt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Es ist nicht automatisch bei jedem Vertrag der Fall:
Untrennbarkeit des Vertrags: Dies ist der entscheidende Punkt. Die Kosten werden übernommen, wenn der Parkplatz fest mit der Wohnung im Mietvertrag verbunden ist. Das bedeutet, Sie hätten die Wohnung nicht ohne diesen Stellplatz mieten können und der Vertrag lässt sich nicht aufteilen.
Angemessenheit der Kosten: Die Gesamtsumme der Miete inklusive Parkplatz darf die vom Jobcenter festgelegten Angemessenheitsgrenzen für Ihre Region nicht deutlich überschreiten.
Untervermietungspflicht: Wenn Sie den Parkplatz nicht nutzen, kann das Jobcenter Sie theoretisch auffordern, ihn an eine dritte Person unterzuvermieten (sogenannte Untervermietung), um die staatlichen Kosten zu senken. Ist die Untervermietung im Vertrag jedoch verboten, muss das Amt die volle Summe übernehmen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und in Ihrer Mietabrechnung eine Position für eine Garage haben, die Sie nicht nutzen, verzweifeln Sie nicht und zahlen Sie sie nicht aus eigener Tasche (aus der Grundsicherung für Lebensmittel). Ist der Vertrag „untrennbar“, legen Sie ihn Ihrem Berater vor. Das Amt ist verpflichtet, diese Kosten als Teil der Wohnkosten zu akzeptieren.
Falls Sie unsicher sind, was das Jobcenter alles übernehmen kann, prüfen Sie immer sorgfältig Ihren Mietvertrag (Mietvertrag) und die Nebenkostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung).
Quelle: www.suedkurier.de