Kindergeld-Trick ist nicht allen bekannt: Eltern können sich mehrere Monate extra sichern
Wie Eltern zusätzliche Monate Kindergeld sichern können – entscheidend sind schriftliche Prüfungsergebnisse, nicht mündliche Mitteilungen.
Hamm – Für tausende Familien in Deutschland bedeutet das Ende des Studiums oft auch das Ende der monatlichen Zahlungen des Kindergelds. Zwar wurde der Betrag ab 2025 erhöht, doch viele Eltern wissen nicht, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Studienabschlusses oft später liegt als angenommen.
Das Problem besteht darin, dass Familienkassen das Kindergeld häufig bereits dann einstellen, wenn Studierende ihre letzte Prüfung absolviert oder ihre Abschlussarbeit eingereicht haben. Laut Gesetz ist dies jedoch falsch, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 7. Juli 2021 klarstellte.
Urteil des Bundesfinanzhofs 2021: Kindergeld endet erst nach schriftlicher Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
„Ein Hochschulstudium gilt erst dann als abgeschlossen, wenn das Kind die letzte Prüfung gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfolgreich abgelegt hat und ihm alle Prüfungsergebnisse schriftlich mitgeteilt wurden“, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen III R 40/19.
Entscheidend ist, dass die Ergebnisse dem Studierenden schriftlich zugestellt werden müssen – entweder per Post oder über das Online-Portal der Hochschule. Eine mündliche Information reicht nicht aus, betont das Portal steuertipps.de. Für Studierende und Auszubildende kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
Was das in der Praxis bedeutet
Wenn zwischen der letzten Prüfung und der schriftlichen Bekanntgabe der Ergebnisse mehrere Wochen oder Monate vergehen, haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Je nach Bearbeitungsdauer der Hochschule können so zusätzliche Kindergeldzahlungen für einen oder mehrere Monate anfallen.
Familien, deren Kinder noch studieren, sollten den Zeitpunkt der schriftlichen Ergebnisbekanntgabe genau dokumentieren. Falls das Kindergeld vorzeitig eingestellt wird, können sie sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs berufen und eine Korrektur beantragen.
Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, sofern sich das Kind in Berufsausbildung oder Studium befindet, so der Bundesfinanzhof. Das neue Urteil bietet Eltern somit eine klare rechtliche Grundlage, um mehrere zusätzliche Monate Kindergeld zu erhalten.
Bonus-Information: Jährlich fließen etwa 500 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland.
Quelle: Merkur.de