Erhöhung des Mindestlohns ab 2026: Was bedeutet das für Minijobber und Arbeitgeber?

Erhöhung des Mindestlohns ab 2026: Was bedeutet das für Minijobber und Arbeitgeber?

Der Mindestlohn in Deutschland steigt auf 13,90 €. Erfahren Sie, wie sich die Grenzen für Minijobs und die Pflichten der Arbeitgeber ändern.

28. Oktober 2025 · nachricht

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung für Beschäftigte in sogenannten Minijobs in Kraft. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde, was gleichzeitig auch die monatliche Verdienstgrenze bei diesen Arbeitsverhältnissen beeinflusst. Die Obergrenze verschiebt sich von bisher 556 Euro auf 603 Euro monatlich.


Diese Anpassung bedeutet mehr finanziellen Spielraum für rund 6,9 Millionen Arbeitnehmer, bringt jedoch auch neue Pflichten und Regeln mit sich, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen.


Dynamische Kopplung an den Mindestlohn

Das neue System behält die sogenannte dynamische Kopplung zwischen der Höhe des Mindestlohns und der Verdienstgrenze bei Minijobs bei. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Grundlage der Berechnung ist eine festgelegte Formel, die den maximal erlaubten Monatsverdienst automatisch an den aktuellen Mindestlohn anpasst.

Von dieser Anpassung profitieren Arbeitgeber, da sie bei jeder Mindestlohnerhöhung den Arbeitsumfang nicht neu berechnen müssen, weil sich die Verdienstgrenze automatisch anpasst.


Strengere Regeln für Zeiterfassung und Verträge

Mit der Erhöhung des Mindestlohns gehen auch höhere Anforderungen an die Dokumentation der Arbeitszeit einher. Arbeitgeber müssen die geleisteten Arbeitsstunden genau erfassen und Arbeitsverträge aktualisieren, damit der neue Mindestlohn korrekt angegeben ist.

Gleichzeitig gilt, dass Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr als 603 Euro monatlich verdienen, ab 2026 in die Kategorie der sogenannten Midijobber eingestuft werden. Für diese gilt bereits die Pflicht zur Sozialversicherung, allerdings mit ermäßigten Beiträgen in der Gleitzone.

Die Erhöhung des Mindestlohns bringt zwar ein höheres Einkommen für Millionen von Minijobbern, aber auch eine größere administrative Verantwortung für Arbeitgeber. Die dynamische Anpassung der Verdienstgrenze stellt jedoch sicher, dass der Arbeitsumfang auch nach der Erhöhung des Stundenlohns in etwa gleich bleibt.


Quelle: merkur.de


Kommentare

Noch keine Kommentare.

Melde dich an um zu kommentieren.